• Fachpraktikerberufe sind zum Beispiel:

    • Metallbearbeiter/Metallbearbeiterin
    • Metallfeinbearbeiter/Metallfeinbearbeiterin
    • Fachpraktiker/Fachpraktikerin für
       Zerspanungsmechanik
    • Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Bürokommunikation
    • Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Holzverarbeitung
    • Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Maler und Lackierer
    • Gartenbauwerker


    Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung bei der zuständigen Kammer.

    Junge Menschen, die eine Ausbildung zum Fachpraktiker absolvieren möchten, müssen das bei der zuständigen Kammer beantragen – in Abstimmung mit dem Arbeitgeber. Denn die Ausbildung zum Fachpraktiker ist nur möglich, wenn ein junger Mensch wegen seiner Behinderung für die Regelausbildung nicht geeignet ist. Ob das der Fall ist, prüfen die Agenturen für Arbeit. Sie berücksichtigen dabei Gutachten ihrer eigenen Fachdienste sowie Stellungnahmen von Schulen sowie weiterer Fachleute.

    Sind die Leistungen während der Ausbildung gut und erlaubt es die Behinderung, dann kann die Ausbildung nach der regulären Ausbildungsordnung fortgesetzt werden.

    Wie in der Regelausbildung gilt: Damit Auszubildende die Ausbildung erfolgreich absolvieren, bekommen sie die Unterstützung, die notwendig ist – von der Umgestaltung des Arbeitsplatzes bis zur gezielten Förderung.

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